Liebe Eltern,

die Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Kinder sowie der Mitarbeitenden in der Betreuungseinrichtung haben für uns oberste Priorität. Aus diesem Grund möchten wir Sie darum bitten, darauf zu achten, dass kranke Kinder nicht in die Betreuung geschickt werden. Wenn Kinder von der Schule frühzeitig nach Hause geschickt werden, können sie nicht in die Schuki kommen.

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen, weshalb es wichtig ist, kranke Kinder zu Hause zu lassen:

Warum sollen kranke Kinder zu Hause bleiben?

Kinder, die Symptome einer Krankheit aufweisen, können leicht andere Kinder sowie das Betreuungspersonal anstecken. Eine unkontrollierte Weitergabe von Viren oder Bakterien kann zu einer schnellen Verbreitung von Krankheiten innerhalb der Gruppe führen, was sowohl die Kinder als auch die Mitarbeiter gefährdet. Besonders in den kälteren Monaten sind Erkältungen, Grippe und Magen-Darm-Infektionen weit verbreitet, und es ist von entscheidender Bedeutung, diese Infektionsketten zu unterbrechen.

Infektionskette:

  1. Krankes Kind: Ein Kind mit Krankheitssymptomen (z.B. Fieber, Husten, Schnupfen, Erbrechen, Durchfall) trägt Erreger in sich, die auf andere übertragen werden können.
  2. Andere Kinder: Kinder sind in engem Kontakt miteinander und können sich durch Tröpfcheninfektion (z.B. Husten, Niesen) oder durch gemeinsame Gegenstände (z.B. Spielzeug) anstecken.
  3. Betreuungspersonal: Auch das Betreuungspersonal ist gefährdet, da es engen Kontakt mit den Kindern hat. Eine Ansteckung der Mitarbeitenden kann zu weiteren krankheitsbedingten Ausfällen führen, was die Qualität der Betreuung beeinträchtigt.
  4. Kreis der Familien: Infizierte Kinder können die Krankheit auch in ihre Familien und Freundeskreise weitertragen, was die Verbreitung der Krankheit in der gesamten Gemeinschaft verstärkt.

Konsequenzen:

Um eine Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern, dürfen kranke Kinder nicht in die Betreuung kommen. Kinder, die bereits Symptome zeigen, müssen daher zu Hause bleiben, bis sie wieder vollständig gesund sind und keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. Kinder, die von der Schule aufgrund von Krankheit nach Hause geschickt werden, dürfen ebenfalls nicht in die Betreuung kommen.

Wichtige Hinweise:

  • Fieber: Kinder mit Fieber (ab 38°C) dürfen nicht betreut werden, bis sie mindestens 24 Stunden fieberfrei sind.
  • Erbrechen/Durchfall: Kinder mit Magen-Darm-Symptomen dürfen die Einrichtung erst dann wieder besuchen, wenn sie mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.
  • Husten/Schnupfen: Auch bei Erkältungssymptomen ist es wichtig, abzuwägen, ob eine Betreuung sinnvoll ist. Kinder sollten zu Hause bleiben, wenn der Husten stark ist oder andere Symptome wie Atemnot auftreten.

Wir bitten Sie, diese Regelungen zu respektieren und im Interesse der Gesundheit aller Kinder und Mitarbeitenden mit uns zusammenzuarbeiten. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Betreuungsteam

PS: Wir wissen, dass vielen Eltern die Regeln kennen, dennoch ist es in der Vergangenheit leider mehrfach vorgekommen, dass kranke Kinder, die von der Schule nach Hause geschickt wurden, dennoch in den Hort geschickt wurden, da die Eltern sie aufgrund von Arbeitsverpflichtungen nicht abholen konnten. Dies führte zu einer unnötigen Ansteckung anderer Kinder und Mitarbeitender und gefährdete die Gesundheit aller Beteiligten.

Rechtliche Regelungen zum Thema Kinderkrankheit:

In Deutschland haben Eltern das Recht, bei einer Erkrankung ihres Kindes ihre Arbeit zu unterbrechen und gegebenenfalls eine sogenannte „Kinderkrankentage“ in Anspruch zu nehmen. Das bedeutet, dass Eltern im Krankheitsfall ihres Kindes freigestellt werden können, um sich um die Betreuung zu kümmern. Dies gilt für bis zu 10 Tage pro Jahr und Kind, bei Alleinerziehenden sogar bis zu 20 Tage. Wenn Ihr Kind also krank ist und Sie es nicht in die Betreuung bringen können, sollten Sie diesen Anspruch nutzen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen diese Tage zu gewähren, ohne dass Sie mit finanziellen Nachteilen rechnen müssen, da die Kinderkrankengeldregelung eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Eltern sicherstellt.

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